Beförderungsvertrag

zwischen dem Piloten der Fliegerfreunde Conneforde und den unterzeichnenden Fluggästen über einen Rundflug

Der Pilot verpflichtet sich, für den Fluggast/die Fluggäste mit dem nebenstehenden Flugzeug einen Rundflug nach Sichtflugregeln durchzuführen. Der Fluggast/die Flug- gäste hat / haben bei Erwerb des Gutscheines den nebenstehenden Selbstkostenpreis des Fluges an die Fliegerfreunde Conneforde entrichtet. Weitere Zahlungsverpflichtungen zwischen den o. g. Parteien bestehen nicht. Bei dem o. g. Flug handelt es sich um einen nationalen Flug, bei dem Haftungshöchstbeträge der §§ 44 und 46 Luftverkehrsgesetz von € 600.000,- je Fluggastgelten.*

Der Pilot hat das Recht, vom gegenwärtigen Vertrag zu- rückzutreten, wenn die für eine sichere Flugdurchführung erforderlichen Wetterbedingungen am vorgesehenen Flugtag nicht gegeben sind, oder er sich aufgrund unverschuldeter Umstände wie Krankheit o. ä. nicht in der Lage sieht, den Flug ordnungsgemäß und sicher durchzuführen, oder aufgrund behördlicher Anordnungen die Flugdurchführung nicht möglich ist. Tritt der Pilot aus o.g. Gründen vom Vertrag zurück, so ist der Fluggast/so sind die Fluggäste nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Die Fliegerfreunde Conneforde e.V. haben die Luftfrachtführerhaftpflicht versichert.

Die Deckungssumme beträgt je Flugsitzplatz € 600.000,- und insgesamt € 1.700,- für Gepäckschäden. Weitergehende Ansprüche sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Piloten, ausgeschlossen.

*Der Fluggast/die Fluggäste wurde/n darauf hingewiesen, dass es sich bei dem obigen Flug um einen internationalen Flug handelt, auf dem die Haftungsgrenzen des Warschauer Abkommens (€ 35.000,-/ Person) Anwendung finden.